Karow 1212 - 1686

Karow 1212 urkundliche Erwähnung, Ritter Friederich von Kare gehörte laut dem Provinzial Archivar von Mühlverstedt in Magdeburg zur Familie von Byern. Der Ritter führte den Namen „von Kare“ weil er der Besitzer vom Rittergut Karow war. Im Mittelalter war es oft der Brauch, dass der Rittergutsherr den Namen des Ortes trug.

Albrecht von Byern war bis 1272 Herr auf Karow, danach bekamen seine zwei Kinder , Albrecht von Byern durch Lehnschaft das Rittergut in Klein Wusterwitz. Und sein zweiter Sohn Friedrich von Byern das Rittergut in Karow. Urkundliche Erwähnung 1296. Dessen Sohn Gero von Byern war bis 1364 Herr auf Karow und seit 1338 auch in Tucheim. Der Sohn von Gero, Friedrich war bis 1379 Herr auf Karow. Er hatte fünf Söhne: Gero urkundl. Erwähnung 1385, Friedrich gestorben 1414, Gerhardt urkundl. Erwähnung 1392, Heidenreich ,genannt Heyde“ gestorben 1398 und Heinrich urkundl. Erwähnung 1403, alle zusammen bewirtschaften unter anderen die Rittergüter Karow und Tucheim. Heinrich der urkundlich Erwähnt wurde 1403 , sein Sohn Heinrich erbte als einziger Nachkomme die Rittergüter. Dessen fünf Söhne bewirtschaften wie schon seine Vorfahren die Rittergüter Gemeinsam. Von den fünf Söhnen hatte der erstgeborene Gero von Byern, gestorben 1478 zwei Nachkommen, Joachim von Byern, gest. 1516 und Heinrich die dann alleine das Rittergut Karow übernahmen. und der403 Forbiddenletztgeboren Jacob von Byern ebenfalls zwei Söhne die erbten Tucheim.

Rittergutsbesitzer auf Karow waren Joachim und Heinrich von Byern.. Heinrichs Söhne Gero und Moritz von Byern. Gero von Byern wurde 1535 von Hans von Treskow bei einem Trinkgelage erstochen. Moritz ist 1530 verstorben. Erbe vom Rittergut in Karow wurde der Sohn von Gero, Friedrich von Byern, genannt auch Fritz, er wurde 1545 von Hans Eberhausen in Halle entleibt. Da dieser kein Nachkommen hatte. Ging das Rittergut Karow an dessen Onkel Joachim von Byern aus dem Hause Tucheim über. Joachim von Byern hatte 8 Söhne, von diesen haben Melchior und Martin von Byern ,das Rittergut Karow geerbt.

Von daran gab es zwei Linien in Karow. Die Herren der Linie Karow I waren die Söhne von Melchior von Byern, der Daniel von Byern, gestorben 1627 und Joachim von Byern gestorben 1612. Daniel von Byern vererbte Sein Anteil vom Gut I an seinem Sohn Melchior von Byern. Der zweite Besitzer vom Gut I Joachim von Byern, gestorben 1612 vererbte seinen Anteil an sein Sohn Gottfried von Byern, gestorben 1640. Nach dem Tode von Gottfried ging sein Anteil an seinen Vetter Melchior über. Die Herren der Linie Karow II war der Sohn von Martin von Byern, verstorben 1655, Heinrich von Byern, verstorben 1645. Dessen Sohn Ludwig von Byern erbte das Rittergut. Ludwig von Byern verstarb am 2.September 1672 , und da es keine Nachkommen gab, ging das Rittergut II ebenfalls an Melchior von Byern über. Von den Tag an waren beide Güter vereint. Sein Sohn Daniel von Byern, erbte das Rittergut Karow, und behielt es bis zu seinem Tode im Jahre 1686. Danach löschte sich der Mannesstamm von Byern auf Karow auf.

Gutshaus Karow nach 1686


ehemaligen Rittergüter der Familie von Byern


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